Elterninfos
Änderung von Daten – neue Telefon-/Handynummer, Wohnungswechsel oder andere die Schuldaten betreffenden Veränderungen im familiären Bereich sind im Sekretariat zu melden.
Arbeitsgemeinschaften
(AG)
Im Rahmen des Ganztagsangebotes finden montags, mittwochs und donnerstags Arbeitsgemeinschaften statt. Die Einwahl findet halbjährlich statt. Es handelt sich dabei um kreative, handwerkliche und sportliche Angebote.
BFZ (Beratungs- und Förderzentrum)
der Mathias-Bauer-Schule Bad Wildungen:
Kolleginnen und Kollegen des BFZ unterstützen unser Kollegium und Sie als Eltern, in dem sie bei schulischen Problemen diagnostizieren, beraten, ambulante Förderung für
einzelne Kinder anbieten und im Rahmen der Inklusion gemeinsam mit den Grundschullehr- kräften unterrichten, diagnostizieren und fördern.
Betreuende Grundschule – Mit diesem Betreuungsangebot des
Schulträgers (Trägerschaft: DRK) wird
den Erziehungsberechtigten die Gewissheit gegeben, dass ihre Kinder auch nach
dem Unterricht an allen Wochentagen bis 17.00 Uhr unter pädagogischer Aufsicht
in der Schule bleiben können. Neben Spiel, Bewegung und kreativer Betätigung
können in Absprache mit den Erzieherinnen und Erziehern auch Schulaufgaben
bearbeitet werden.
Kosten: 36,-
Euro/Monat. (Bezuschussung möglich), Anmeldeformular im Sekretariat oder unter www.drk-wildungen.de
Beurlaubung – Aus wichtigen Gründen kann die Klassenlehrerin die Kinder ihrer Klasse bis zu
zwei Tage vom Unterricht beurlauben. Bei einer längeren Beurlaubung ist möglichst
frühzeitig ein Antrag bei der Schulleitung zu stellen.
Allerdings sind Beurlaubungen vor oder nach den Ferien nur in besonderen Ausnahmefällen
zulässig.
Wenn eine Kur oder ein stationärer Aufenthalt geplant sind, stellen Sie bitte so früh wie möglich einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung.
Bewegliche Ferientage - die Termine werden regelmäßig
veröffentlicht.
Bildungs- und
Erziehungsauftrag der Schule – Der Auftrag der Schule beschränkt
sich nicht nur auf die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Gemeinsam
mit den Eltern trägt sie zur Persönlichkeitsentwicklung bei und übt notwendige
soziale Verhaltensweisen ein. Grundsätzliche Erziehungsziele, wie das der Toleranz
und der sozialen, politischen, kulturellen und religiösen Mit- und
Eigenverantwortung, gibt die Hessische Verfassung im Artikel 56, Absatz 3 und 4
und das HSchG in § 2 vor.
Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)- Der
Hessische Bildungs- und Erziehungsplan nimmt die besonders lernintensive
Altersspanne von 0 bis 10 Jahren in den Blick und stellt das Kind in den
Mittelpunkt aller Überlegungen und nicht mehr die Institution. Die
Zusammenarbeit aller an der Bildung und Erziehung der Kinder Beteiligten ist
fester Bestandteil pädagogischer Arbeit. Den Familien als erstem und
umfassendem Lernort kommt eine besondere Bedeutung zu. Ein wesentlicher Aspekt
ist daher die partnerschaftliche Einbindung der Eltern.
Elternabende –
In der Regel findet pro Halbjahr ein informativer Elternabend in der Klasse
statt. Die Elternbeiräte laden dazu ein.
Elternmitarbeit
- Die Mitarbeit der Eltern in der Grundschule ist ein Beitrag zur
Verwirklichung des gemeinsamen Erziehungsauftrages von Eltern und Schule und
dient u. a. der Öffnung der Schule zur Lebenswirklichkeit hin.
(Formen der Mitarbeit sind z. B. Mitwirkung bei Projekten und
außerschulischen Vorhaben, bei Wanderungen, Festen, Feiern, pädagogischen Tagen
und Fortbildungen. )
Als Elternbeiräte oder Schulkonferenzmitglieder sind Eltern an allen wichtigen Entscheidungen der Schulentwicklung beteiligt.
Elternbeirat
– Nach Art. 56 der Hessischen Verfassung
haben Erziehungsberechtigte das Recht, die Gestaltung des
Unterrichtswesens mitzubestimmen. Danach nehmen die für 2 Jahre gewählten
Klassenelternbeiräte als gewählte Interessenvertreter die Mitbestimmungsrechte
der Klassenelternschaft wahr.
Die Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht
der gesamten Elternschaft an der Schule ausübt (§ 108ff. HSchG).
Ferientermine – werden regelmäßig veröffentlicht
Förderangebote/Forderunterricht
– Über den Pflichtunterricht hinaus kann im Rahmen der vorhandenen
Lehrerstunden Förderunterricht für Leistungsschwächere und –stärkere angeboten werden.
Im Ganztagsprogramm werden Kurse angeboten, in denen die Lern- und Konzentrationsfähigkeit von Kindern gefördert wird.
Förderausschuss - Wenn Fördermaßnahmen
durch die Schule bzw. das BFZ nicht den erwünschten Erfolg bringen, kann eine
Prüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung stattfinden. Mögliche
Förderschwerpunkte sind: Hören/Sehen/Lernen/geistige Entwicklung/ Sprachheilförderung/körperliche und motorische Entwicklung/kranke Schülerinnen und Schüler/emotionale undsoziale Entwicklung. Nach der Beantragung der Überprüfung wird ein Gutachten erstellt und in einem Förderausschuss, der aus Eltern, Lehrer/in,
Förderschulkraft und bei Bedarf Vertreter des Schulträgers besteht, darüber
beraten, wie die bestmögliche weitere Förderung/Beschulung für das Kind
aussehen kann.
Förderverein: Werden Sie Mitglied im
Förderverein und unterstützen Sie somit unsere schulische Arbeit (siehe Infoflyer).
Fremdsprache –
Ab der 3. Klasse werden zwei Wochenstunden Englisch unterrichtet.
Ganztagsschule - Die Grundschule Edertal ist Ganztagsschule im
Profil I. Das bedeutet, dass an drei Nachmittagen (Montag, Mittwoch,
Donnerstag) ein warmes Mittagessen sowie offene Spielangebote und
Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. Das Nachmittagsangebot endet um 15.10
Uhr. Ab 15.20 Uhr fahren die Schulbusse ab. Auch an den anderen Nachmittagen
kann es – insbesondere durch die Zusammenarbeit mit den Sportvereinen und der
Musikschule – zusätzliche Angebote geben. Es fahren dann jedoch keine
Schulbusse.
Gesamtkonferenz – Die Gesamtkonferenz
beschließt über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und
Erziehungsarbeit der Schule, soweit nicht die Zuständigkeit der Schulkonferenz
gegeben ist. Mitglieder der Gesamtkonferenz sind alle Lehrerinnen und Lehrer,
den Vorsitz führt die Schulleiterin. Als Gäste werden die Schulkonferenzmitglieder
und der/die Elternbeiratsvorsitzende eingeladen (HSchG
§ 133).
Gestattungen – Der Antrag auf
Gestattung einer anderen als der örtlich zuständigen Schule ist über die
örtlich zuständige Schule an das zuständige Staatliche Schulamt zu richten.
Dieses prüft die Aufnahmekapazität der aufnehmenden Schule und das Vorliegen eines
wichtigen Grundes (HSchG§4(1)).
Infektionsschutz: Ein gesondertes
Informationsblatt informiert Sie über ansteckende und meldepflichtige
Krankheiten und wie Sie im Erkrankungsfall reagieren sollten.
Inklusion - In
unserer Schule werden Kinder „inklusiv“ beschult. Inklusion bedeutet, dass
jeder Mensch die Möglichkeit erhält, sich vollständig und gleichberechtigt an
allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von Anfang an und
unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer und sozialer Herkunft,
Geschlecht und Alter. Im Jahr 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in
Deutschland in Kraft und machte die Inklusion somit zu einem Menschenrecht.
Kooperationsvereinbarungen (mit Kita bzw Kinderarzt) – Damit
im Rahmen des Einschulungsverfahrens die Schule mit den Erzieherinnen Ihrer
Kinder in Austausch treten kann, bitten wir um die Abgabe einer
Kooperationsvereinbarung beim Informationsabend vor der Einschulung.
Die Erziehungsberechtigten können sich damit einverstanden erklären, dass
die Schule/die Klassenlehrerin mit dem behandelnden Kinderarzt in Verbindung
treten darf, wenn die schulische Entwicklung des Kindes infolge einer möglichen
gesundheitlichen Beeinträchtigung gefährdet erscheint. Der Arzt wird von seiner Schweigepflicht
entbunden, um die Lehrkräfte zu informieren und zu beraten. Diese Vereinbarung
kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Krankmeldung – Ist Ihr Kind erkrankt, so benachrichtigen Sie bitte umgehend die Schule per E-mail oder telefonisch sowie die Klassenlehrerin (evtl. über eine/n Mitschüler/in). Zusätzlich soll eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden. Eine Krankmeldung könnte wie folgt aussehen: Meine Tochter/mein Sohn ... konnte in der Zeit vom ... bis ... die Schule aufgrund ... nicht besuchen. Datum, Unterschrift Leistungsbewertung – Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die im Hessischen Kerncurriculum aufgeführten Kompetenzen in den einzelnen Fächern und Lernbereichen sowie auf das Arbeits- und Sozialverhalten. Sie stützt sich auf die Beobachtungen im Unterricht und auf die mündlichen und schriftlichen (auch praktischen) Leistungsnachweise und -kontrollen. Die Kompetenzen der Kinder werden nach dem 1. Schuljahr in Form eines schriftlichen Gutachtens festgehalten, ab dem Ende des 2. Schuljahres durch Noten.
Mittagessen - Es wird an allen Wochentagen ein warmes Mittagessen angeboten. Anmeldeformulare gibt es im Sekretariat.
Noten - Die Lehrkräfte unterrichten die Schülerinnen und Schüler über die im Zeugnis vorgesehenen Noten und begründen diese im Gespräch. Notfälle - Kleinere Blessuren werden in der Schule versorgt. Sollte es zu einer schwerwiegenderen Verletzung kommen, versuchen wir umgehend, Sie zu erreichen, damit Sie mit Ihrem Kind zum Durchgangsarzt/ins Krankenhaus fahren können. Sollten wir Sie nicht erreichen und Handlungsbedarf sehen, werden wir den Notarzt benachrichtigen.
Ordnungsmaßnahmen – Wenn sich pädagogische Maßnahmen (siehe unten) als wirkungslos erwiesen haben oder bei einem massiven Fehlverhalten des Kindes sowie zum Schutz von Personen oder Sachen, können Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden. Bei allen Ordnungsmaßnahmen gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d.h., dass die Maßnahme dem Fehlverhalten angemessen wird. Bei allen Ordnungsmaßnahmen werden die Eltern vorher informiert und angehört. Folgende Ordnungsmaßnahmen sieht das HSchG, § 82 vor:
1. Ausschluss vom Unterricht
2. Ausschluss von Schulveranstaltungen
3. Vorübergehende Zuweisung in eine andere Lerngruppe
4. Zuweisung in eine andere Lerngruppe
5. Ausschluss vom Schulbesuch
6. Überweisung in eine andere Schule
7. Verweisung von der besuchten Schule
Pädagogische Maßnahmen – Auf ein Fehlverhalten von Kindern reagiert die Schule in erster Linie durch pädagogische Maßnahmen: „Die Erfüllung des Bildungsauftrages ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewähr-leisten, die der Entwicklung des Lern- und Leistungswillens der Schülerin oder des Schülers und der Bereitschaft zu verantwortlichem sozialen Handeln nach den Grundsätzen der Toleranz, der Gerechtigkeit und der Solidarität dienen und möglichem Fehlverhalten vorbeugen sollen.“ (§ 82 Abs. 1 des HSchG). Zu den pädagogischen Maßnahmen gehören u.a.: das Gespräch mit dem Kind, die Ermahnung, die Gruppengespräche mit Kind und Eltern, die formlose mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Kind sein Fehlverhalten erkennen zu lassen, das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern sowie die zeitweise Wegnahme von Gegenständen.
Schulbücherei „Bücherkiste“ - Die Schule verfügt über eine umfangreiche und gut sortierte Schulbibliothek. „Büchereihelfer“ aus der Elternschaft organisieren die Ausleihe. Hier werden ständig Unterstützer gesucht. Ziel ist, den Kindern die Bibliothek so oft wie möglich zugänglich zu machen. So soll sie Dreh- und Angelpunkt für vielfältige Aktivitäten zum Thema „Leseförderung“ und „Zum Lesen verlocken“ sein.
Schulbücher (Lernmittelfreiheit) - Das Land Hessen gewährt den öffentlichen Schulen Lernmittelfreiheit. Als Lernmittel gelten u. a. die für den Unterricht erforderlichen Schulbücher. Diese werden den Kindern zur Verfügung gestellt und sollen eingebunden und pfleglich behandelt werden.
Zusätzliche Arbeitshefte, in die von den Kindern hineingeschrieben wird, gelten als „Verbrauchsmaterial“ und werden nach Absprache mit der Lehrkraft von den Eltern bezahlt.
Schulkonferenz - Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrkräfte und Eltern zusammenwirken. Sie.berät und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.
Schulordnung (Auszug): Wir wollen eine Schule sein, in der alle friedlich, freundlich und fair miteinander leben, lernen und arbeiten können. Jeder von uns ist einmalig und unersetzbar. Jeder soll daher Achtung und Anerkennung der anderen erfahren, aber auch den anderen Achtung und Anerkennung entgegenbringen. Schulprogramm – Zu den Programmbausteinen zählen u. a.:
o Leseförderung
o Umwelt und Natur
o Gesunde und bewegte Schule
o Lernen am Computer
Schwimmunterricht – Im Laufe ihrer Grundschulzeit haben die Schülerinnen und Schüler für ein Halbjahr statt des Sportunterrichts Schwimmunterricht im Bad Wildunger „Heloponte“.
Sprachheilarbeit - Das BFZ (siehe oben) führt bei Bedarf eine Diagnostik in Bezug auf die sprachliche Entwicklung durch und bietet im Anschluss eine ambulante Förderung für Kinder mit Sprachheilbedarf an.
Sprechzeiten - Gesprächstermine mit Lehrkräften oder der Schulleitung können über das Sekretariat vereinbart werden.
Stundenplan – Für den Unterricht in der Grundschule gilt folgende Stundentafel:
Die Klassen 1 und 2 erhalten 21 Stunden Pflichtunterricht (davon 6 Deutsch, 5 Mathe, 2 Sachunterricht, 2 Religion, 3 Kunst/Musik und 3 Sport).
Die Klassen 3 und 4 erhalten 26 Stunden Pflichtunterricht (davon 6 Deutsch, 5 Mathe, 4 Sachunterricht, 2 Religion, 4 Kunst/Musik 3 Sport und 2 Englisch.
Die zur Verfügung stehenden Förderstunden sind von der Stundenzuweisung abhängig.
Die an unserer Schule eingeführte „Lernzeit“ ist eine zusätzliche Übungs- und Wiederholungsstunde am Vormittag der „Ganztage“ und trägt der Tatsache Rechnung, dass Kinder nach dem Ganztagsprogramm erst am späten Nachmittag zu Hause sind und dann keine Hausaufgaben mehr zu erledigen haben.
Teilnahme am Unterricht – Die Erziehungs-berechtigten sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind regelmäßig am Unterricht teilnimmt und mit dem notwendigen Schulmaterial ausgestattet ist.
Vorklasse - In der Vorklasse wird in besonderem Maße dem unterschiedlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand der Kinder Rechnung getragen. Durch die Verbindung von sozialpädagogischen und unterrichtlichen Lern- und Arbeitsformen wird der Übergang in die erste Klasse erleichtert. In die Vorklasse können Kinder aufgenommen werden, die bei Beginn der Schulpflicht körperlich, geistig oder seelisch noch nicht so weit entwickelt sind, um erfolgreich am Unterricht mit Erfolg teilnehmen zu können.
Wahl des weiterführenden Bildungsganges nach der Grundschule – Die Wahl des weiterführenden Bildungsganges ist Sache der Eltern. In einem Antrag wählen die Eltern eine Schulform, die dem gewünschten Bildungsgang entspricht oder ihn einschließt. Der Antrag ist bis zum 5. März zu stellen. Zur allgemeinen Information der Eltern wird vor Beginn der Weihnachtsferien in der Jahrgangsstufe 4 ein Informationsabend durchgeführt, auf dem über die im Bereich des Schulträgers vorhandenen Bildungsangebote unterrichtet wird. Bis zum 25. Februar lädt die besuchte Grundschule die Eltern zu einer Einzelberatung über den weiteren Bildungsweg der Schülerin oder des Schülers ein. Die Beratung führt die Klassenlehrkraft nach Abstimmung mit den übrigen Lehrerinnen und Lehrern, die die Schülerinnen und Schüler unterrichten, durch. Über die Beratung wird ein Aktenvermerk angefertigt.
Wandertage und Klassenfahrten – Es können bis zu 8 Unterrichtstage im Schuljahr für Wandertage, Unterrichtsgänge/-fahrten oder Klassenfahrten in Anspruch genommen werden. Bis zu 5 Unterrichtstage können in der Jahrgangsstufe 3 oder 4 zu einer mehrtägigen Veranstaltung verbunden werden. Mehrtägige Veranstaltungen werden zwischen Lehrkräften und Eltern abgestimmt.